Er­geb­nis­se der Aus­schrei­bun­gen für Bio­mas­se­an­la­gen so­wie So­lar­an­la­gen auf Ge­bäu­den und Lärm­schutz­wän­den zum 1. Ok­to­ber 2025

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 03.12.2025

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 bekanntgegeben.

„Durch die beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets können die in den Ausschreibungen erfolgreichen Biomasseanlagen nun einen stärkeren Beitrag zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien leisten. Die Überzeichnung der Ausschreibung zeigt, dass die neuen Förderregeln gut angenommen werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die eingereichte Gebotsmenge bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen hat sich nach rückläufiger Tendenz in den vorherigen Ausschreibungen wieder leicht gesteigert.“

Beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets erteilt - Ausschreibung für Biomasseanlagen überzeichnet

Bei dieser Ausschreibungsrunde wurden erstmals die Änderungen durch das Biomassepaket angewendet. Die Europäische Kommission hatte die Regelungen vor dem Gebotstermin beihilferechtlich genehmigt. Das Biomassepaket ist ein zentrales Element der EEG-Novelle aus dem Februar 2025 und regelt unter anderem die Förderung von Biogasanlagen neu.

Durch das Biomassepaket erhalten nur Anlagen eine Förderung, die sehr flexibel betrieben werden können. Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, werden nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. Dadurch beteiligen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom. Zusätzlich wurde das ausgeschriebene Volumen stark erhöht.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 813 Megawatt (MW) wurden 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. Es konnten 692 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen 33 Zuschläge mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen. 87 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 11,00 ct/kWh bis 19,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,11 ct/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 ct/kWh.

Das größte Zuschlags-Volumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (276 MW, 266 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachen (143 MW, 122 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (94 MW, 63 Zuschläge).

Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden leicht unterzeichnet

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 283 MW für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wurden 140 Gebote mit einer Gebotsmenge von 310 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde 19 Gebote mit einem Umfang von 29 MW ausschließen. Somit wurden 121 Gebote mit einem Volumen von 281 MW zum Zuschlagsverfahren zugelassen, die alle bezuschlagt werden konnten. Die Ausschreibung war damit leicht unterzeichnet.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,28 ct/kWh und 10,40 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 9,66 ct/kWh oberhalb des Wertes der Vorrunde (9,22 ct/kWh). Der Höchstwert liegt mit 10,40 ct/kWh deutlich darüber.

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgeglichen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Bayern (59 MW, 19 Zuschläge), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (57 MW, 29 Zuschläge), Brandenburg (32 MW, 12 Zuschläge) und Baden-Württemberg (31 MW, 9 Zuschläge).

Weitere Verfahrensschritte

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1071264​ und www.bundesnetzagentur.de/1071276​​.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Statistiken zu den Gebotsrunden bis zum 10. Dezember 2025.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. April 2026 statt. Die nächste Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wird am 1. Februar 2026 durchgeführt.

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