Beschwerdeportal
Bitte lesen Sie sich vor Einreichung einer Beschwerde die nachfolgenden Informationen durch.
Wer kann sich beim DSC beschweren?
- Online-User aus Deutschland oder
- Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen aus Deutschland, die mit der Wahrnehmung von Rechten aus dem DSA beauftragt sind.
Hinweis: Als gewerblicher Nutzer kann für Sie die Platform-to-Business-Verordnung (P2B) relevant sein. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Wenn es sich bei dem Inhalt um einen strafrechtlich relevanten Inhalt handelt (z.B. Bedrohung, Volksverhetzung, Missbrauchsdarstellungen zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen, Menschenhandel (Aufzählung nicht abschließend)), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
Lesen Sie hier mehr zu den illegalen Inhalten im Netz.
Worüber kann ich mich beschweren?
Sie können sich bei allen Verstößen gegen Regelungen des DSA beschweren.
Mögliche Beschwerdegründe sind Probleme mit:
Beschwerdeformular
Ihre Beschwerde können Sie hier einlegen!
Q&A
Der DSC prüft, ob ein Verstoß gegen den DSA vorliegt. Falls wir noch Informationen von Ihnen benötigen, kontaktieren wir Sie. Wenn eine andere DSA-Behörde zuständig ist – die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), die Landesmedienanstalten oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – leiten wir Ihre Beschwerde zur Bearbeitung an diese Behörden weiter und informieren Sie darüber.
Sie können dann wählen, ob Sie direkt mit der zuständigen Behörde kommunizieren wollen. Wenn Sie das nicht wollen, bleibt der DSC weiterhin Ihr Ansprechpartner. Wir leiten dann alle Mitteilungen von Ihnen an die Behörde weiter und informieren Sie über die Antworten der Behörde.
Nein, der DSC kann rechtswidrige Inhalte (Inhalte (z.B. Beleidigungen, Aufrufe zur Gewalt, Betrug, Verbreitung illegaler Produkte, Urheberrechtsverletzungen etc.) nicht selbst löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen.
- Melden Sie rechtswidrige Inhalte in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren!
- Wenn ein rechtswidriger Inhalt auch strafbar ist (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Betrug), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Inhalt nicht nur rechtswidrig, sondern auch strafbar ist, wenden Sie sich ebenfalls an die Polizei.
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten unterliegen keiner allgemeinen Überwachungspflicht. Das heißt, sie haben keine Pflicht zur aktiven Nachforschung oder zum Ergreifen proaktiver Maßnahmen in Bezug auf rechtswidrige Inhalte. Sie müssen aber nach Artikel 16 DSA Meldesysteme für rechtswidrige Inhalte bereitstellen. Wenn Dienste durch eine Meldung Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhalten, müssen sie handeln. Kommen Vermittlungsdienste dieser Pflicht nicht nach, kann der DSC dagegen vorgehen.
Daher ist es für den DSC wichtig, zu wissen, ob, wann und wie der Vermittlungsdienst auf Ihre Meldung oder Beschwerde reagiert hat.
Wenn ein Vermittlungsdienst gar keine Meldemöglichkeit anbietet oder auf Ihre Meldung gar nicht reagiert, können Sie sich direkt beim DSC beschweren.
Vertrauenswürdige Hinweisgeber, sog. Trusted Flagger, sind darauf spezialisiert, rechtswidrige Inhalte im Internet aufzuspüren und zu melden. Die Meldungen von Trusted Flaggers müssen von Online-Plattformen und Hostingdiensten vorrangig behandelt werden. Weitere Informationen finden sie hier.
Vermittlungsdienste müssen nach Artikel 17 DSA Entscheidungen über die Anzeige bestimmter Einzelinformationen begründen. Auch die Aussetzung, Beschränkung oder Beendigung von Geldzahlungen oder der Bereitstellung des Dienstes oder die Aussetzung oder Schließung Ihres Kontos müssen begründet werden.
Wenn ein Vermittlungsdienst gar keine Begründung liefert, können Sie sich direkt beim DSC beschweren.
Anbieter von Online-Plattformen müssen nach Artikel 20 DSA ein internes Beschwerdemanagement vorhalten, über welches Sie sich über Entscheidungen der Plattform beschweren können. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen über rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform.
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle.
Wenn andere Nutzer auf Social Media ohne Ihre Einwilligung persönliche Informationen (z. B. Bilder, Namen, Adressen) posten, melden Sie diesen Verstoß bei dem Diensteanbieter.
Wenn Sie persönliche Daten von sich an anderen Stellen im Internet finden, kontaktieren Sie den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Unternehmens. Sollten Sie von dort keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden.
Die Adressen der Landesdatenschutzbehörden finden sie hier.
Als gewerblicher Nutzer einer Plattform könnte Ihre Beschwerde auch unter die P2B-Verordnung fallen. Wir werden dies prüfen und Ihre Beschwerde gegebenenfalls an die zuständige Stelle in der Bundesnetzagentur weiterleiten. Über die Weiterleitung informieren wir Sie.
Informationen zur P2B-Verordnung finden Sie hier.