Be­schwer­de­por­tal

Bitte lesen Sie sich vor Einreichung einer Beschwerde die nachfolgenden Informationen durch.

Wer kann sich beim DSC beschweren?

  • Online-User aus Deutschland oder
  • Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen aus Deutschland, die mit der Wahrnehmung von Rechten aus dem DSA beauftragt sind.

Hinweis: Als gewerblicher Nutzer kann für Sie die Platform-to-Business-Verordnung (P2B) relevant sein. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Ob ein Inhalt rechtswidrig oder sogar strafbar ist und ob er gelöscht werden muss, prüft und entscheidet nicht der DSC.

Wenn es sich bei dem Inhalt um einen strafrechtlich relevanten Inhalt handelt (z.B. Bedrohung, Volksverhetzung, Missbrauchsdarstellungen zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen, Menschenhandel (Aufzählung nicht abschließend)), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

Lesen Sie hier mehr zu den illegalen Inhalten im Netz.

Worüber kann ich mich beschweren?

Sie können sich bei allen Verstößen gegen Regelungen des DSA beschweren.

Mögliche Beschwerdegründe sind Probleme mit:

Kästen mit Beschwerdegründen: Transparenz von Online-Werbung, Missbräuchliche Nutzung von Accounts, Onlineschutz Minderjähriger ,Account-Sperrung, AGB, Außergerichtliche Streitbeilegung, Dark Pattern, Transparenz von Empfehlungssystemen, Kontaktstelle,

Beschwerdeformular


Ihre Beschwerde können Sie hier einlegen!

Q&A