Sicher und frei im Netz unterwegs
Was offline verboten ist, ist auch online verboten.
Die Identifizierung und das Vorgehen gegen illegale Inhalte ist ein zentrales Anliegen des DSA. Der DSA will die Entfernung dieser Inhalte erleichtern und die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer besser schützen.
Dabei stehen Hass und Hetze oder Aufrufe zur Gewalt sowie gezielte Desinformationen oft im Fokus der Wahrnehmung und öffentlichen Diskussion.
Allerdings ist die potentielle Vielfalt problematischer Inhalte nahezu unbegrenzt.
Der DSA selbst legt nicht fest, was illegal ist.
Vielmehr sind „rechtswidrige Inhalte“ gemäß Art. 3 lit. h DSA alle Informationen, Produkte und Dienstleistungen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen.
In Deutschland sind z.B.
• die rechtswidrige Weitergabe privater Bilder ohne Zustimmung
• Dienstleistungen, die gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen
• Verstöße gegen das Urheberrecht
• der Verkauf von gefälschten oder nicht konformen Produkten
• das Inverkehrbringen gefälschter Arzneimittel oder nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel
• die verbotene Einfuhr gefährlicher Hunde
aber natürlich auch
• jugendgefährdende Medieninhalte (Pornografie)
• die Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern
• die Verbreitung verfassungswidriger Propaganda
• Beleidigungen
• Anstiftungen zur Gewalt
beispielhaft genannt. Die Beurteilung, ob es sich um einen illegalen Inhalt handelt richtet sich also nach den jeweiligen spezialgesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Rechtsgebiet.
Kontrolle und Entfernung illegaler Inhalte
Ob Inhalte illegal sind, beurteilen und entscheiden weiterhin die nationalen Justiz- und Verwaltungsbehörden, die für die Durchsetzung der einzelnen Gesetze inhaltlich, institutionell und örtlich zuständig sind. In Deutschland sind dies insbesondere:
• Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte bei Straftaten (z.B. Beleidigung/üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
• Landesmedienanstalten für medienrechtlich unzulässige Inhalte nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) (z.B. Kriegsverherrlichung, Gewaltdarstellungen, nach Jugendschutzgesetz indizierte Medien)
• Nationale Verwaltungsbehörden (z.B. Zoll, Tierschutzbehörden etc.)
Für eine Inhaltskontrolle im Einzelfall, die Löschung oder Sperrung von Inhalten oder den Erlass von Entfernungsanordnungen ist also der DSC nicht zuständig.
Der DSC ist zuständig für systematische Verstöße gegen die Regelungen des DSA.
Wir achten darauf, dass digitale Dienste ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit illegalen Inhalten und Beschwerden darüber einrichten.
[Hier jetzt nochmal des Art. 16 und Art. 20 Verfahren?
Hass und Hetze im Internet
Sie werden im Internet beleidigt, bedroht oder sexuell belästigt? Erstatten Sie Anzeige!
Das Bundeskrimininalamt hat hierfür eine Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) [Link: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/HinweisGeben/MeldestelleHetzeImInternet/meldestelle_node.html] eingerichtet.
Oder wenden Sie sich an eine örtliche Polizeidienststelle oder an die Online-Wache [Link: https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/Onlinewache/onlinewache_node.html] der Polizei.
Sichern Sie Beweise:
Strafbare Postings können evtl. nicht öffentlich sein oder sogar wieder gelöscht werden
Sichern Sie daher Postings per Screenshot oder z.B. mit https://www.netzbeweis.com/
Maßnahmen zur Bekämpfung rechtswidriger Online-Inhalte, einschließlich illegaler Waren und Dienstleistungen. Die DSA sieht neue Mechanismen vor, die es den Nutzern leicht ermöglichen, rechtswidrige Inhalte online zu melden, und die Plattformen verpflichten, diese gegebenenfalls zu löschen. Weiters sind sie verpflichtet, ein Beschwerdesystem einzurichten, bei dem der Nutzer die Entscheidung der Plattform gegebenenfalls bekämpfen kann.
Neu ist auch, dass sowohl der Nutzer, der einen Inhalt postet, als auch jener, dessen Posting entfernt wird, verständigt werden müssen. Beide können wie oben erwähnt im Beschwerdeweg bei der Plattform dagegen vorgehen.
Jugendschutz
Der DSA bringt wesentliche Verbesserungen für den Jugendschutz
Verpflichtungen für den Schutz von Minderjährigen auf allen Plattformen (etwa Zugangsbeschränkungen);
Verständlichkeit von Geschäftsbedingungen bei Diensten, die an Minderjährige gerichtet sind;
Werbung, die spezielle an Minderjährige gerichtet ist, darf nicht zielgerichtet sein;
Besonders hohes Schutzniveau beim Datenschutz
Verpflichtung der Riskenminimierung sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen in Bezug auf den Jugendschutz
Wann sind andere Stellen zuständig ?
Viele “Digital-Themen” stehen auf den ersten Blick im Zusammenhang mit dem DSA oder den Aufgaben des DSC. Oft handelt es sich aber um Themen, die nicht unter die Regelungen des DSA fallen. Dann sind in der Regel auch andere Behörden bzw. Stellen als der DSC zuständig.
Betrug im Online-Handel
Sie sind auf eine verdächtige Internetseite aufmerksam geworden und vermuten, dass die Shop-Webseite gefälscht sein könnte.
Sie sind auf einen Fake-Shop hereingefallen und möchten Ihr Geld zurückbekommen?
Der DSC überprüft weder die Rechtmäßigkeit von Webseiten, noch kann er die Sperrung von verdächtigen Webseiten anordnen oder durchsetzen.
Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Internetseite einen sog. Fakeshop-Finder [Link: https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder]an. Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Online-Shop seriös ist, können Sie dort die Shop-URL prüfen lassen. Mit dem Ergebnis können Sie besser einschätzen, ob Sie von einem Einkauf besser absehen sollten. Zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale gelangen Sie hier:
Sind Sie bereits Opfer eines Fake-Shops geworden sein, so sollten Sie dies bei einer örtlichen Polizeidienststelle anzeigen oder wenden sich an die Online-Wachen [Link: https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/Onlinewache/onlinewache_node.html] der Polizeien der Länder.
Weitere Informationen zur Internetkriminalität im Online-Handel finden Sie auch in dem Beratungsangebot [Link: https://www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/straftaten-im-netz/fakeshops] der Polizei.