Safer Internet: Was tun bei unbegründeten Kontosperren?
Ein sichereres Internet bedeutet auch, vor willkürlichen Entscheidungen der Plattformen geschützt zu sein. Kontosperren ohne ausreichende Begründung stellen ein großes Problem dar. Der Digital Services Act schafft Abhilfe: Nutzerinnen und Nutzer haben ein Recht darauf zu erfahren, warum ihr Konto gesperrt oder ihr Inhalt entfernt wurde – und sie können sich dagegen wehren.
Nutzerinnen und Nutzer haben folgende Rechte bei Kontosperrungen:
- Kontosperren müssen begründet werden: Plattformen dürfen Konten oder Inhalte nicht ohne klare Angabe von Gründen sperren und müssen Nutzerinnen und Nutzer auf ihre Rechtsbehelfe hinweisen.
- Beschwerdeverfahren für Nutzerinnen und Nutzer: Der DSC überwacht, dass Online-Plattformen benutzerfreundliche und leicht zugängliche Beschwerdeverfahren bereitstellen, mit denen Nutzerinnen und Nutzer die Entscheidungen der Plattform überprüfen lassen können.
- Hilfe durch Streitbeilegungsstellen: Wer mit der Plattform keine Einigung über eine Konto- oder Inhaltesperre erreichen konnte, kann sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Eine Liste aller in Europa zertifizierten Streitbeilegungsstellen veröffentlicht die EU-Kommission.
- Dokumentation ist wichtig: Ein Verstoß gegen den DSA liegt erst vor, wenn die Plattform eine Kontosperre nicht oder nicht ausreichend begründet. Für eine Prüfung durch den DSC ist es daher essenziell, dass Nutzer ihre vollständige Kommunikation mit der Plattform (z. B. ihre Meldungen, Beschwerden und Antworten der Plattform, den Namen ihres Kontos und die damit verknüpfte Emailadresse) einreichen.
Wichtig: Der DSC kann Konten oder Inhalte nicht selbst entsperren oder sperren.
Möchten Sie einen Verstoß einer Plattform gegen den DSA melden? Nutzen Sie dazu das Beschwerdeformular des DSC.