Mehr Sicherheit beim Online-Einkauf : Hinweise zum Umgang mit betrügerischen Online-Angeboten
Überall Schnäppchen und reduzierte Preise – aber auch Abzocke, Fake-Shops und Produktfälschungen. Der Digital Services Act (DSA) erleichtert es, gegen betrügerische Inhalte auf Plattformen vorzugehen.
Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur stellt sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor betrügerischen Verkaufsprofilen oder Produktfälschungen geschützt werden. Er setzt die europäischen Regeln des Digital Services Acts (DSA) um, die Online-Plattformen in die Pflicht nehmen, stärker gegen Onlinebetrug und rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Damit trägt er dazu bei, Sicherheit beim Online-Shopping und gegen Onlinebetrug zu schaffen.
Damit Nutzerinnen und Nutzer besser über ihre Rechte gegenüber den Plattformen Bescheid wissen und sich gegen Onlinebetrug schützen können, beteiligt der DSC sich an einer Informationskampagne im europäischen Verbund.
Wie schützt der DSA Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Online-Betrug?
- Der DSA stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Online-Handel. Er verpflichtet Online-Marktplätze zu mehr Verantwortung für die Transparenz von Verkäuferinnen und Verkäufern und die Sicherheit der angebotenen Produkte.
- Plattformen sind angehalten, die Kontaktdaten von Händlerinnen und Händlern zu erfassen und zu verifizieren. Damit sollen diese besser erkennbar und Fakeshops verhindert werden. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher rechtswidrige Produkte oder Dienstleistungen erworben haben, müssen sie darüber informiert werden, sobald die Marktplätze Kenntnis davon haben.
- Der DSA verpflichtet Online-Marktplätze und andere Plattformen zudem dazu, effektive Meldewege gegen rechtswidrige Inhalte (einschließlich rechtswidriger Produkte und Dienstleistungen) einzurichten.
Wo finden Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen zu Onlinebetrug?
- Nutzen Sie die Informationsangebote der Verbraucherzentralen, wie den Fake-Shop Finder und die Hinweise zur Erkennung von Fakeshops der Verbraucherzentralen.
- Informationen bietet auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen veröffentlicht regelmäßige Warnmeldungen zu Finanzdienstleistungen.
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert ebenfalls dazu, wie Betrug im Netz erkannt werden kann.
Welche Möglichkeiten sieht DSA für Verbraucher und Verbraucherinnen vor, um gegen Online-Betrug vorzugehen?
- Melden Sie mögliche illegale, betrügerische Anzeigen, Inhalte, Produkte oder Verkäuferinnen und Verkäufer direkt bei der Plattform oder dem Online-Marktplatz. Diese sind gemäß DSA verpflichtet, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Meldeverfahren bereitzustellen. Sie müssen über Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv entscheiden.
- Widersprechen Sie der Entscheidung des Online-Marktplatzes oder der Plattform, wenn Sie mit dieser nicht einverstanden sind. Die Online-Marktplätze und Plattformen sind nach DSA verpflichtet, ein Beschwerdemanagementsystem bereitzustellen.
- Nutzen Sie die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Diese Stellen bieten eine schnelle, einfache und kostengünstige Möglichkeit, Konflikte mit Online-Plattformen zu lösen. Plattformen sind laut DSA verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und mit den Stellen zu kooperieren. Eine Übersicht über zertifizierte Streitbeilegungsstellen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
- Wenden Sie sich ggf. an einen vom Digital Services Coordinator zertifizierten vertrauenswürdigen Hinweisgeber wie beispielsweise den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), sofern Sie illegale Produkte nicht selber bei Plattformen melden wollen. Sie können auf der Website des vzbv eine Beschwerde einreichen.
- Melden Sie mögliche Verstöße gegen den DSA an den Digital Services Coordinator, Wenn die Online-Marktplätze und Plattformen gar keine Melde- oder Beschwerdemöglichkeit bereitstellen, nicht auf Meldungen reagieren oder die außergerichtliche Streitbeilegung ablehnen, liegt möglicherweise ein Verstoß gegen den DSA vor. Nutzen Sie dazu das Beschwerdeformular auf der Website des DSC.
Wenden Sie sich hierfür an die Plattform oder eine der anderen oben genannten Stellen.
Weitere Informationen zu den Mechanismen des DSA gegen Onlinebetrug bietet die Themenwebsite der Europäische Kommission.