Anordnungen der Justiz- und Verwaltungsbehörden
Gemäß Artikel 9 DSA „Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte“
Bitte stellen Sie Ihre Anordnung sowie die vom Vermittlungsdienst erhaltenen Angaben über die Ausführung der Anordnung bereit. Felder mit * sind zwingend auszufüllen.
Für Nachträge zu einem bestehenden Vorgang nutzen Sie bitte das Nachtragsformular unter: www.dsc.bund.de/nachtrag.