Au­ßer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung

Die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, Konflikte über Entscheidungen von Online-Plattformen zu lösen.

Online-Plattformen müssen auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinweisen und mit der Streitbeilegungsstelle kooperieren. Ein Streitbeilegungsverfahren kann von betroffenen Usern, aber auch anderen meldenden Personen oder Einrichtungen gestartet werden.

Die außergerichtliche Streitbeilegung kommt beispielsweise in folgenden Fällen in Betracht:

  • Eine Online-Plattform löscht Inhalte, die illegal sein könnten oder die vermeintlich gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen, oder schränkt die Sichtbarkeit der Inhalte ein
  • Eine Online-Plattform unternimmt nichts, wenn Inhalte gemeldet wurden, die gegen Recht oder die Richtlinien der Plattform verstoßen
  • Eine Online-Plattform löscht oder beschränkt die Nutzung eines Nutzerkontos
  • Eine Online-Plattform lehnt Händler auf ihrem Online-Marktplatz ab

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sind unabhängige Einrichtungen, die über hohe Fachkunde und die nötigen Mittel verfügen, Streitfälle fair, schnell und transparent prüfen und lösen zu können. Stellen mit Sitz in Deutschland werden auf Antrag vom DSC zertifiziert, wenn sie ihre Unabhängigkeit, Überparteilichkeit, Fachkunde sowie nutzungsfreundliche und effiziente Vorgehensweise vorab nachgewiesen haben.
Um als User ein Streitbeilegungsverfahren zu beginnen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle auf.

Zertifizierung als Streitbeilegungsstelle

Sie möchten als Streitbeilegungsstelle zertifiziert werden?
Bitte nutzen Sie dieses Online-Formular.

Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren enthält folgender Leitfaden Registrierung als Streitbeilegungsstelle (pdf / 221 KB)

Die Europäische Kommission wird eine Liste aller zugelassenen Streitbeilegungsstellen und ihrer Kontaktdaten veröffentlichen.
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen stehen unter der Aufsicht des DSC. Als zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstelle sind Sie verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit an den DSC zu schicken. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Zertifizierung nicht mehr, können wir Ihnen den Status wieder entziehen.

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