Ver­netzt in Eu­ro­pa

Neben seinen nationalen Aufgaben und Zuständigkeiten nimmt jeder nationale DSC auch Aufgaben auf europäischer Ebene wahr.

Die nationalen DSCs sind verpflichtet, untereinander und mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSA-Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu sichern und um auf Krisensituationen reagieren zu können.

Europäische Koordinierung

Der DSC fungiert dabei als zentraler Ansprechpartner für die DSCs der anderen EU-Mitgliedsstaaten.

  • DSCs arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Sie informieren und unterstützen sich bei Bedarf, wenn ein nationaler DSC eine Untersuchung gegen eine Online-Plattform mit Sitz in seinem Land führt.
  • DSCs können nach Artikel 60 DSA auch gemeinsame Untersuchungen gegen einen Anbieter von Vermittlungsdiensten führen. Dabei können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Europäische Kommission mit der Angelegenheit befassen.

Mitarbeit im Europäischen Gremium für Digitale Dienste (EBDS)

Das European Bord of Digital Services (EBDS) ist das Forum für den Austausch zwischen den nationalen Koordinierungsstellen und der Europäischen Kommission. Die DSCs sind Mitglieder des unabhängigen Gremiums, in dem die Europäische Kommission den Vorsitz hat.
Das EBDS berät die DSCs und die Kommission. Seine Ziele sind:

  • Die einheitliche Anwendung des DSA und eine wirksame Zusammenarbeit der DSCs und der Kommission,
  • Die Koordinierung und Mitwirkungen an Leitlinien und Analysen der Europäischen Kommission, der DSCs und anderer Behörden zu Fragen des DSA und
  • Die Unterstützung der DSCs und der Europäischen Kommission bei der Beaufsichtigung von großen Online-Plattformen (VLOPs) und -Suchmaschinen (VLOSEs).

Die Aufgaben des EBDS werden in Artikel 63 DSA beschrieben.

Wenn Themen, die in die Zuständigkeit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien NRW (LfM NRW) oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fallen, im EBDS behandelt werden, kann der DSC die Europäische Kommission auffordern, einen Vertreter dieser Behörden zur Sitzung einzuladen.
Informationen zu den Sitzungen des Boards werden von der Europäischen Kommission veröffentlicht.