Di­gi­tal Ser­vices Coor­di­na­tor

Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste ist als zentrale Anlaufstelle maßgeblich für die Durchsetzung des DSA verantwortlich.

Die Aufsicht über die Anbieter von Vermittlungsdiensten und die Durchsetzung der Regeln des DSA fällt in die Zuständigkeit der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Diese müssen hierzu einen „Nationalen Koordinator für digitale Dienste“ (Digital Services Coordinator - DSC) einrichten, der Usern, Vermittlungsdiensten, Behörden und Akteuren der Zivilgesellschaft in Deutschland sowie der EU-Kommission und ausländischen DSCs als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
In Deutschland sind die Einrichtung des DSC bei der Bundesnetzagentur, die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten der Behörden, die Aufgaben aus dem DSA wahrnehmen, im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Das DDG bildet damit den Rechtsrahmen für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten und die Durchsetzung des DSA in Deutschland.

Neben dem DSC haben drei weitere Behörden spezielle Zuständigkeiten bei der Umsetzung des DSA. Dies sind

Aufgaben

Der DSC achtet darauf, dass Menschen sicher und frei im Netz unterwegs sein können und kontrolliert, ob die Diensteanbieter die neuen DSA-Regeln einhalten.
Der DSC in Deutschland ist zuständig für

Der DSC ist die Zentrale Beschwerdestelle für Online-User bei Verstößen und nimmt Ihre Beschwerde entgegen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen in dem Beschwerdeportal.
Neben dem DSC gibt es Organisationen, die sich für ein sicheres und geschütztes Online-Umfeld einsetzen. Dazu gehören unter anderem vertrauenswürdige Hinweisgeber (sogenannte Trusted Flaggers), außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Forschende.

Auf Antrag kann der DSC:

  • außergerichtliche Streitbeilegungsstellen nach Artikel 21 DSA zertifizieren
  • Trusted Flagger (vertrauenswürdige Hinweisgeber) nach Artikel 22 DSA zulassen und
  • Forscherinnen und Forschern für den Zugang zu Daten der sehr großen Onlineplattformen und -suchmaschinen nach Artikel 40 DSA zulassen.

Damit die Umsetzung des DSA gelingen kann, informiert der DSC Nutzer, Vermittlungsdienste, Behörden und Akteure der Zivilgesellschaft über ihre Rechte und Pflichten aus dem DSA.
Darüber hinaus nimmt der DSC für deutsche Justiz- und Verwaltungsbehörden Auskunfts- und Entfernungsanordnungen der Behörden entgegen, um sie an ausländische DSCs oder die EU-Kommission weiterzuleiten. Außerdem greift der DSC auf die Expertise dieser Behörden zurück, wenn Informationen für unsere Aufsichtsverfahren oder für Verfahren der EU-Kommission benötigt werden.
Informationen zu unseren Aufgaben auf europäischer Ebene finden Sie hier.