Übermittlungs- und Mitteilungspflichten
Die Mitteilungs- und Übermittlungspflichten sind ein wichtiger Baustein des Data Act, um Transparenz über die Ablehnung von Datenzugangsverlangen („Sicherheits-Handbremse“ und „Geschäftsgeheimnis-Handbremse“) sowie die Einreichung öffentlicher Datenzugangsverlangen im Falle außergewöhnlicher Notwendigkeit (unter anderem Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Notlagen aufgrund von Naturkatastrophen) zu schaffen.
Kontakt
E-Mail: DataAct@BNetzA.de
Bitte beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur bislang noch nicht als zuständige Aufsichtsbehörde auf Basis eines nationalen Durchführungsgesetzes benannt worden ist.
Daher nimmt die Behörde derzeit weder Beschwerden entgegen, noch werden Streitbeilegungsstellen zugelassen.