Digital Services Coordinator - die Koordinierungsstelle für digitale Dienste
Der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Anlaufstelle für die Durchsetzung der Regeln des Digital Services Act in Deutschland.
- Zentrale Aufsicht & Beschwerdestelle
- Zulassung und Zertifizierung
- Nationale Koordinierung und Zusammenarbeit
- Europäische Koordinierung und Zusammenarbeit
Die Aufsicht über die Anbieter von Vermittlungsdiensten und die Durchsetzung der Regeln des DSA fällt zum Großteil in die Zuständigkeit der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Hierfür benennt jeder Mitgliedstaat einen Koordinator für digitale Dienste (Digital Services Coordinator - DSC).
Der deutsche Digital Services Coordinator ist in der Bundesnetzagentur angesiedelt. Er ist die zentrale Anlaufstelle in Deutschland. Der DSC überwacht die Durchsetzung des DSA auf nationaler Ebene. Er nimmt seine Aufgaben unabhängig und weisungsfrei wahr. Seine Zuständigkeiten sind im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt.
Zentrale Aufsicht & Beschwerdestelle
Der DSC überwacht die Einhaltung der DSA-Vorgaben und sorgt dafür, dass Anbieter ihre Verpflichtungen aus dem DSA einhalten. Diese Pflichten variieren je nach Art und Größe der Diensteanbieter.
Der DSC in Deutschland ist zuständig für die Aufsicht über:
- Anbieter von Vermittlungsdiensten mit Sitz in Deutschland,
- Anbieter von Vermittlungsdiensten mit Sitz im außereuropäischen Ausland, sofern diese einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benannt haben.
Als zentrale Beschwerdestelle nimmt der DSC Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegen und prüft diese auf mögliche Verstöße gegen den DSA. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserem Nutzerportal.
Zulassung und Zertifizierung
Zivilgesellschaftlichen Organisationen und unabhängigen Experten nehmen wichtige Funktionen bei der Umsetzung des DSAs wahr. Für bestimmte Aufgaben ist eine Zertifizierung durch den nationalen DSC notwendig.
Der DSC kann auf Antrag
- Organisationen als Trusted Flagger nach Artikel 22 DSA zertifizieren.
- Organisationen der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Artikel 21 DSA zertifizieren.
- Forscherinnen und Forschern für den Datenzugang zu Forschungszwecken nach Artikel 40 (4) DSA zulassen.
Nationale Koordinierung und Zusammenarbeit
Der DSC koordiniert die Umsetzung des DSA auf nationaler Ebene. Neben dem DSC haben weitere nationale Behörden in Deutschland spezifische Zuständigkeiten bei der Durchsetzung des DSA:
- die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
- die Landesmedienanstalten
- die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Darüber hinaus tauscht sich der DSC mit dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Meldung von bestimmten schweren Straftaten aus.
Als Koordinierungsstelle nimmt der DSC Auskunfts- und Entfernungsanordnungen von Justiz- und Verwaltungsbehörden entgegen und leitet sie an ausländische DSCs weiter
Zusammen mit nationalen Behörden, Verbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft werden Informationen für eigene Aufsichtsverfahren oder für Verfahren der EU-Kommission erhoben.
Europäische Koordinierung und Zusammenarbeit
Die nationalen DSCs arbeiten eng miteinander und mit der Europäischen Kommission zusammen. Dabei stimmen sie sich ab, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSA-Regelungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.
- Von zentraler Bedeutung für den EU-weiten Austausch ist das sogenannte „Board“, das Europäische Gremium für digitale Dienste (EBDS) mit seinen acht Arbeitsgruppen. Der deutsche DSC arbeitet aktiv in allen Arbeitsgruppen mit und nimmt an den regelmäßigen Gremiumssitzungen teil
- Die nationalen DSCs informieren und unterstützen sich bei einzelnen Untersuchungen gegen Online-Plattformen. Sie können zudem auch gemeinsame Untersuchungen gegen einen Anbieter von Vermittlungsdiensten führen. Dabei können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Europäische Kommission einbeziehen.