Je nach Ziel können Ihnen hier unterschiedliche Stellen weiterhelfen:
Datenschutzbehörden können bei der Entfernung der Inhalte wie folgt helfen*:
Jemand verbreitet ohne Ihre Zustimmung Deepfake-Fotos bzw. -Videos von Ihnen
DSGVO: Die DSGVO gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten, auch von Bildern. Sie unterscheidet in Bezug auf Ihre Daten nicht danach, ob das Bild, auf dem eine Person erkennbar ist, echt oder mittels KI bearbeitet ist. Für die Veröffentlichung bedarf es regelmäßig einer Rechtsgrundlage aus der DSGVO. Liegt keine Rechtsgrundlage vor, gewährt Artikel 17 DSGVO ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten, also auch des manipulierten Bildes, gegenüber der Plattform.
Wenden Sie sich als betroffene Person zunächst an die Plattform und machen dort das Recht aus Art. 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.
DSA: Melden Sie solche Inhalte direkt an die Online-Plattform. Diese müssen nach dem DSA eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten einrichten. Weitere Informationen finden Sie hier: DSC - Nutzerrechte sowie DSC - Pflichten der Vermittlungsdienste
Der
DSC kann bei der Löschung der Inhalte selbst nicht unterstützen. Der
DSC kann Inhalte nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen!
Auf einer Online-Plattform werden persönliche Daten (zum Beispiel echte Fotos, Videos, Name, Adresse, Telefonnummer) ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht,
DSGVO: Artikel 17 DSGVO gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Wenden Sie als betroffene Person sich zunächst an den Nutzer, der Ihre Daten online gestellt hat. Sollte dies erfolglos bleiben, wenden Sie sich an die Plattform und machen dort das Recht aus Artikel 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.
DSA: Melden Sie solche Inhalte direkt an die Online-Plattform. Diese müssen nach dem DSA eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten einrichten. Weitere Informationen finden Sie hier: DSC - Nutzerrechte sowie DSC - Pflichten der Vermittlungsdienste
Der
DSC kann bei der Löschung der Inhalte selbst nicht unterstützen. Der
DSC kann Inhalte nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen!
Sie können sich in diesen Fällen auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie hierbei unterstützen.
Außerdem können Sie sich auch an einen sogenannten Trusted Flagger wenden. Diese Stellen können Sie bei der Meldung solcher Inhalte unterstützen.
Zudem können Sie Inhalte, die Sie für strafbar halten, bei der Polizei anzeigen und ggf. zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Im Internet werden Werbeanzeigen (zum Beispiel für Dienstleistungen) mit Ihren persönlichen Daten (zum Beispiel Fotos (echt oder Deepfake), Namen, Telefonnummer etc.) ohne Ihr Einverständnis
DSGVO: Artikel 17 DSGVO gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Wenden Sie als betroffene Person sich zunächst an den Nutzer, der Ihre Daten online gestellt hat. Sollte dies erfolglos bleiben, wenden Sie sich an die Plattform und machen dort das Recht aus Artikel 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.
Der
DSC kann bei der Löschung der Inhalte selbst nicht unterstützen. Der
DSC kann Inhalte nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen!
Sie können sich in diesen Fällen auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie hierbei unterstützen.
Außerdem können Sie sich auch an einen sogenannten Trusted Flagger wenden. Diese Stellen können Sie bei der Meldung solcher Inhalte unterstützen.
Zudem können Sie Inhalte, die Sie für strafbar halten, bei der Polizei anzeigen und ggf. zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Auf einer Website werden persönliche Daten (zum Beispiel echte Fotos, Name, Adresse, Telefonnummer) ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht
Die DSGVO unterscheidet in Bezug auf Ihre Daten nicht danach, ob sie auf einer Plattform, auf einer privaten Homepage oder an anderer Stelle online veröffentlicht werden. Daher gilt das oben dargestellte Recht auf Löschung aus Art. 17 DSGVO gegenüber dem jeweils Verantwortlichen.
Wenden Sie als betroffene Person sich zunächst an den Webseitenbetreiber und machen dort das Recht aus Artikel 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.
Zudem können Sie Inhalte, die Sie für strafbar halten, bei der Polizei anzeigen.
* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.