Nut­zer­rech­te aus an­de­ren Ge­set­zen

Der Digital Services Coordinator (DSC) kann keine individuelle Unterstützung bei der Wahrnehmung oder Durchsetzung persönlicher Rechte anbieten. Dazu zählen beispielsweise Anliegen zur Löschung von Inhalten, zur Wiederherstellung von Nutzerkonten oder zum Umgang mit personenbezogenen Daten.

Weitere Anlaufstellen

Im Folgenden finden Sie mögliche Anlaufstellen, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen können:

Abo-Fallen

Ihnen wurde ein Abonnement untergeschoben. Sie sind sich nicht bewusst, dass Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Verbraucherzentralen bieten Tipps zu Abofallen, aber auch eine Briefvorlage zur Abwehr unberechtigter Forderungen oder persönliche Beratung an.

Algorithmen – KI-Training mit Ihren Daten

Sie möchten nicht, dass soziale Netzwerke Ihre Daten für das Training ihrer KI nutzen

Die Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke des KI-Trainings wird von den Plattformen entweder auf ein überwiegendes berechtigtes Interesse gestützt (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO) oder auf eine explizite Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO).

Bei der ersten Variante müssen die sozialen Netzwerke einen Widerspruch auf ihren Webseiten ermöglichen. Die Einzelheiten können Sie in der Datenschutzerklärung des Dienstes nachlesen.
Bei der zweiten Variante können Sie entscheiden ob Sie eine Einwilligung abgeben möchten. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Haben Sie keine Einwilligung abgegeben oder können sie nicht (erfolgreich) widerrufen, kann Beschwerde bei den Datenschutzbehörden eingereicht werden. Das gilt auch, wenn Ihr Widerspruch gegen eine auf berechtigte Interessen des Dienstes gestützte Verarbeitung erfolglos geblieben ist.

Betrügerische Webseiten, Fakeshops, Webshops

Reine Webshops und Webseiten unterliegen nicht den Regelungen des DSA.  Wenn Sie online im außereuropäischen Ausland einkaufen, ist die Durchsetzung von Verbraucherrechten schwierig.

Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, vor einem Online-Einkauf wichtige Punkte zu prüfen.

Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Online-Shop seriös ist, können Sie hier die Shop-URL prüfen lassen.

Wenn Sie bereits Opfer eines Betrugs geworden sind oder strafrechtlich relevante Vorgänge oder Inhalte im Internet melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Online-Wachen der Polizeien der Länder.

Bewertungen / Rezensionen (Entfernung oder entfernen lassen)

Je nach Ziel können Ihnen hier unterschiedliche Behörden weiterhelfen:

Datenschutzbehörden können bei der Entfernung der Inhalte oder dem Erhalt einer Begründung im konkreten Einzelfall wie folgt helfen*:

Ihre sachliche Bewertung / Rezension wurde wegen fehlender Nachweise ohne Ihre vorherige Beteiligung gelöscht

DSGVO: Artikel 5 Absatz 1 lit. a) DSGVO sieht vor, dass eine Rechtsgrundlage für die Löschung vorliegen muss. Darüber hinaus verlangt Artikel 13 DSGVO, dass Sie als betroffene Person vor der Löschung informiert werden müssen. Wenn dies nicht umgesetzt wird, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

DSA: Die Bewertung darf nach DSA erst dann gelöscht werden, wenn die Plattform diese sorgfältig geprüft und Sie beteiligt hat. Weitere Informationen finden Sie hier: DSC - Nutzerrechte sowie DSC - Pflichten der Vermittlungsdienste
Wichtig: Der DSC kann nicht dabei helfen, eine Rezension wiederherzustellen.

Sie können sich auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie hierbei unterstützen. Oder gehen Sie zivilrechtlich gegen die Löschung vor.

Sie (Restaurant, Shop, etc.) sind mit einer Bewertung / Rezension über sich nicht einverstanden

DSGVO: Wenn die Rezension eine natürliche Person betrifft, kann unter Umständen Art. 17 DSGVO ein Recht auf Löschung gegenüber der verfassenden Person und der Plattform gewähren. Wenn dies nicht umgesetzt wird, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Rezensionen von der Meinungsfreiheit gedeckt sein können, insbesondere wenn der Betroffene die Inanspruchnahme Ihres Angebotes nachweisen kann. Ob in dem Fall ein Recht auf Löschung besteht, ist eine Frage des Einzelfalls.

DSA: Wenn Sie eine Bewertung für rechtswidrig halten, melden Sie diese direkt an die Online-Plattform. Diese müssen nach dem DSA eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten einrichten. Weitere Informationen finden Sie hier: DSC - Nutzerrechte sowie DSC - Pflichten der Vermittlungsdienste
Wichtig: Der DSC kann Inhalte nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen.

Sie können sich auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie hierbei unterstützen. Oder gehen Sie zivilrechtlich gegen die Löschung vor.

* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.

Bilder (echt oder KI) und/oder andere Daten von Ihnen werden gegen Ihren Willen online verbreitet

Je nach Ziel können Ihnen hier unterschiedliche Stellen weiterhelfen:

Datenschutzbehörden können bei der Entfernung der Inhalte wie folgt helfen*:

Jemand verbreitet ohne Ihre Zustimmung Deepfake-Fotos bzw. -Videos von Ihnen

DSGVO: Die DSGVO gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten, auch von Bildern. Sie unterscheidet in Bezug auf Ihre Daten nicht danach, ob das Bild, auf dem eine Person erkennbar ist, echt oder mittels KI bearbeitet ist. Für die Veröffentlichung bedarf es regelmäßig einer Rechtsgrundlage aus der DSGVO. Liegt keine Rechtsgrundlage vor, gewährt Artikel 17 DSGVO ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten, also auch des manipulierten Bildes, gegenüber der Plattform.
Wenden Sie sich als betroffene Person zunächst an die Plattform und machen dort das Recht aus Art. 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

DSA: Melden Sie solche Inhalte direkt an die Online-Plattform. Diese müssen nach dem DSA eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten einrichten. Weitere Informationen finden Sie hier: DSC - Nutzerrechte sowie DSC - Pflichten der Vermittlungsdienste

Der DSC kann bei der Löschung der Inhalte selbst nicht unterstützen. Der DSC kann Inhalte nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen!

Auf einer Online-Plattform werden persönliche Daten (zum Beispiel echte Fotos, Videos, Name, Adresse, Telefonnummer) ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht,

DSGVO: Artikel 17 DSGVO gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Wenden Sie als betroffene Person sich zunächst an den Nutzer, der Ihre Daten online gestellt hat. Sollte dies erfolglos bleiben, wenden Sie sich an die Plattform und machen dort das Recht aus Artikel 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

DSA: Melden Sie solche Inhalte direkt an die Online-Plattform. Diese müssen nach dem DSA eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten einrichten. Weitere Informationen finden Sie hier: DSC - Nutzerrechte sowie DSC - Pflichten der Vermittlungsdienste

Der DSC kann bei der Löschung der Inhalte selbst nicht unterstützen. Der DSC kann Inhalte nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen!

Sie können sich in diesen Fällen auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie hierbei unterstützen.

Außerdem können Sie sich auch an einen sogenannten Trusted Flagger wenden. Diese Stellen können Sie bei der Meldung solcher Inhalte unterstützen.

Zudem können Sie Inhalte, die Sie für strafbar halten, bei der Polizei anzeigen und ggf. zivilrechtlich dagegen vorgehen.

Im Internet werden Werbeanzeigen (zum Beispiel für Dienstleistungen) mit Ihren persönlichen Daten (zum Beispiel Fotos (echt oder Deepfake), Namen, Telefonnummer etc.) ohne Ihr Einverständnis

DSGVO: Artikel 17 DSGVO gewährt betroffenen Personen ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Wenden Sie als betroffene Person sich zunächst an den Nutzer, der Ihre Daten online gestellt hat. Sollte dies erfolglos bleiben, wenden Sie sich an die Plattform und machen dort das Recht aus Artikel 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

Der DSC kann bei der Löschung der Inhalte selbst nicht unterstützen. Der DSC kann Inhalte nicht löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen!

Sie können sich in diesen Fällen auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie hierbei unterstützen.

Außerdem können Sie sich auch an einen sogenannten Trusted Flagger wenden. Diese Stellen können Sie bei der Meldung solcher Inhalte unterstützen.

Zudem können Sie Inhalte, die Sie für strafbar halten, bei der Polizei anzeigen und ggf. zivilrechtlich dagegen vorgehen.

Auf einer Website werden persönliche Daten (zum Beispiel echte Fotos, Name, Adresse, Telefonnummer) ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht

Die DSGVO unterscheidet in Bezug auf Ihre Daten nicht danach, ob sie auf einer Plattform, auf einer privaten Homepage oder an anderer Stelle online veröffentlicht werden. Daher gilt das oben dargestellte Recht auf Löschung aus Art. 17 DSGVO gegenüber dem jeweils Verantwortlichen.
Wenden Sie als betroffene Person sich zunächst an den Webseitenbetreiber und machen dort das Recht aus Artikel 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

Zudem können Sie Inhalte, die Sie für strafbar halten, bei der Polizei anzeigen.

* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.

Cookies

Für Fragen zu Cookies können Sie sich an die Landesdatenschutzbehörde wenden, in deren Zuständigkeit der Anbieter seinen Sitz hat.

Datenschutz

Verstöße gegen die Bestimmungen des Datenschutzes aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Länder können bei den dafür zuständigen Behörden gemeldet werden.

Datenzugang bei gesperrtem Nutzerkonto

Insoweit können Ihnen die Datenschutzbehörden wie folgt helfen*:

Nach der Sperrung Ihres Nutzerkontos können Sie nicht mehr auf die dort vorhandenen Daten zugreifen (zum Beispiel Kontaktinformationen, Bestellverlauf, Playlists etc.)

Artikel 15 DSGVO enthält ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber der Plattform. Die Auskunft umfasst auch Daten, die zum Beispiel zur Kaufhistorie in dem Account gespeichert sind. Diese müssen auch als Kopie herausgegeben werden.
Wenden Sie sich als betroffene Person zunächst an die Plattform und machen dort die Rechte aus Art. 15 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, Ihnen vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

Nach der Sperrung Ihres Nutzerkontos können die dort vorhandenen Daten (zum Beispiel Kontaktinformationen, Bestellverlauf, Playlists etc.) oder das Nutzerkonto insgesamt nicht mehr von Ihnen gelöscht werden

Artikel 17 DSGVO enthält ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten gegenüber der Plattform. Die Löschung umfasst alle Daten, die zu einem Nutzerkonto gehören oder mit diesem verknüpft sind.
Wenden Sie sich als betroffene Person zunächst an die Plattform und machen dort die Rechte aus Art. 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.

Hass und Hetze

Inhalte, die unter den landläufigen Begriff „Hass und Hetze“ fallen, können rechtswidrig und in einigen Fällen sogar strafbar sein.

Für nicht zwangsläufig strafbare Inhalte, die Kinder und Jugendliche gefährden können, sind außerdem die Medienanstalten der Länder zuständig.

Identitätsdiebstahl / gehacktes Nutzerkonto

Ihr Nutzerkonto wurde gehackt und Ihre digitale Identität dann gegen Ihren Willen verwendet?

Datenschutzbehörden können im Einzelfall wie folgt helfen*:

Da in diesem Fall Daten ohne oder gegen Ihren Willen als betroffene Person verändert und verarbeitet werden, eröffnet hier die DSGVO unterschiedliche Möglichkeiten:

Gegebenenfalls kann nach Art. 16 DSGVO Berichtigung der gespeicherten Daten verlangt werden, also von Angaben, die durch unbefugte Dritte im Konto geändert wurden (zum Beispiel über eine „Passwort wiederherstellen“-Funktion). Darüber hinaus ermöglicht Art. 17 DSGVO die Geltendmachung eines Rechts auf Löschung der Daten und damit des Kontos.
Wenden Sie sich als betroffene Person zunächst an die Plattform und machen dort die Rechte aus Art. 16 oder Art. 17 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

Wenn Ihr Konto zu Betrugszwecken verwendet wird, können Sie dies bei der Polizei anzeigen und ggf. zivilrechtlich dagegen vorgehen.

* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.

Impressum

Zuständig für die Verfolgung von Verstößen gegen die Impressumspflicht (§ 5 DDG) sind die jeweiligen Stellen der Länder.

Kontosperrungen – Angabe einer Begründung

Hierzu enthalten sowohl die DSGVO als auch der DSA Regelungen.*

Im konkreten Einzelfall können nur die Datenschutzbehörden eine Verpflichtung zur Angabe einer Begründung durchsetzen.

Ihr privates Nutzerkonto wurde gesperrt

DSGVO: 15 DSGVO enthält ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber der Plattform. Die Auskunft umfasst auch Angaben zum Grund der Sperrung des Nutzerkontos.

Art. 22 DSGVO erlaubt eine automatisierte Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Liegen diese nicht vor, kann eine Sperrung aufgrund einer automatisierten Entscheidung unzulässig sein.

Wenden Sie sich als betroffene Person zunächst an die Plattform und machen dort die Rechte aus Art. 15 und 22 DSGVO geltend. Die Plattform hat grundsätzlich einen Monat Zeit, um vollständig zu antworten. Tut sie das nicht, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.

DSA: Kontosperren müssen nach dem DSA begründet werden. Weitere Informationen finden Sie hier: DSC - Nutzerrechte sowie DSC - Pflichten der Vermittlungsdienste. Der DSC hat keine Befugnisse, um Ihr Konto wiederherzustellen / wiederherstellen zu lassen, die Plattform zu einer Begründung Ihnen gegenüber zu verpflichten oder Ihnen bei der Wiedererlangung Ihres Zugangs zu helfen.

In allen Fällen, in denen das Konto auf einer Online-Plattform betroffen ist, können sich auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie bei der Entsperrung Ihres Kontos unterstützen.

Ihr geschäftlich genutztes Nutzerkonto wurde gesperrt

DSGVO: Nutzerkonten von Einzelunternehmern können in der Regel einer natürlichen Person zugeordnet werden. In diesem Fall können dieselben Rechte wie bei Privatpersonen gegenüber der Plattform geltend gemacht werden. Nutzerkonten größerer Unternehmen sind dagegen häufig einer juristischen Person zugeordnet. In solchen Fällen schützt die DSGVO nicht und die Datenschutzaufsichtsbehörden sind nicht zuständig.

DSA: Hier gilt dasselbe wie bei der Sperrung privater Nutzerkonten (siehe dort).

In allen Fällen, in denen das Konto auf einer Online-Plattform betroffen ist, können sich auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie bei der Entsperrung Ihres Kontos unterstützen.

Das Nutzerkonto eines Verbands/Vereins wird wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gesperrt (zum Beispiel, weil ein bekanntes Logo / Design verwendet wird)

DSGVO: In solchen Fällen schützt die DSGVO nicht und die Datenschutzaufsichtsbehörden sind nicht zuständig.

DSA: Hier gilt dasselbe wie bei der Sperrung privater Nutzerkonten (siehe dort).

In allen Fällen, in denen das Konto auf einer Online-Plattform betroffen ist, können sich auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Diese kann Sie bei der Entsperrung Ihres Kontos unterstützen.

Ggf. können Sie ein Recht auf Nutzung / Kontozugang zivilrechtlich einfordern.

* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.

Manipulatives Design von Websites und Online-Plattformen

Eine Webseite oder Online-Plattform „trickst“ oder „lockt“ mit manipulativem oder irreführendem Design (sog. Dark Pattern / Deceptive Design Pattern).

Beispiel: „Geben Sie hier Ihr Geburtsdatum und Ihre Kontaktdaten ein und verbinden Sie Ihre Kaufhistorie, um für Ihren Einkauf in den nächsten 24 Stunden 5 % Rabatt zu erhalten.“

Manipulative Elemente auf Online-Plattformen werden in drei unterschiedlichen Rechtsvorschriften reguliert, die Nebeneinander gelten und unterschiedliche Aspekte gestalten:

Wenn Sie durch manipulatives bzw. irreführendes Design zum Kauf gedrängt werden („Letzte Chance! Nur noch wenige Produkte auf Lager“) könnte dies gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

Ein Deceptive Design Pattern fällt u.a. unter das Datenschutzrecht, wenn es eine Person dazu verleitet, personenbezogene Daten preiszugeben, die sie ohne das Pattern nicht preisgegeben hätte oder eine weiterreichende Einwilligung zu erteilen als eigentlich gewollt. Insofern kann ein Verstoß gegen das geltende Transparenzgebot nach Art. 5 Abs. 1 lit. a), Art. 12 DSGVO vorliegen. Eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung kann im Fall einer Manipulation auch unwirksam sein.

Insbesondere wenn die Einwilligung unwirksam ist und trotzdem eine Verarbeitung stattfindet, kann Beschwerde bei den Datenschutzbehörden eingelegt werden.*
Nur wenn beides nicht der Fall ist, greift der DSA.
Beispiel: Die Meldung von Inhalten nach DSA (siehe oben) ist besonders umständlich.
In dem Fall können Sie sich beim DSC beschweren.

* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.

Newsletter

Versender von Werbe-E-Mails sind verpflichtet, eine „Abmelden“-Funktion anzubieten. Funktioniert die Abmeldung des Newsletters nicht, haben die Verbraucherzentralen Hinweise zusammengestellt.

Sie erhalten weiterhin einen Newsletter, obwohl Sie sich bereits (ggf. sogar mehrfach) abgemeldet haben?

Bei der Adressierung von Newslettern und anderen werblichen E-Mails werden regelmäßig personenbezogene Daten genutzt. Daher besteht die Möglichkeit, der Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke zu widersprechen oder eine erteilte Einwilligung zu widerrufen. Erhalten Sie dennoch weiter die ungewünschten E-Mails oder erfolgt binnen eines Monats keine Reaktion, kann Beschwerde bei den Datenschutzbehörden eingelegt werden.

Wenn Sie den Newsletter als Kunde oder Kundin eines Unternehmens erhalten (sog. Bestandkundenwerbung), sind in bestimmten Fällen vorrangig andere Stellen für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Datenschutzbehörden.

Außerdem können Sie sich an die hierfür eingerichtete Internetbeschwerdestelle wenden.

Phishing E-Mails

Sie haben Ihre Daten auf einer betrügerischen Website eingegeben?

Sie können sich auf der Internsteseite des BSI über die notwendigen nächsten Schritte informieren. Hilfreich sind insbesondere:

  • Sperren von Zugängen (Bankkarten/-konten, Accounts)
  • Vergeben neuer PINs/Passwörter
  • Ausloggen aller eingeloggten Geräte und beenden von Sitzungen
  • Information an Anbieter wie Ihre Bank, Händler und andere Service Provider

Verdächtige E-Mails können Sie auch an die Verbraucherzentralen weiterleiten.

Die Datenschutzbehörden können im Regelfall nicht weiterhelfen. Auch wenn Ansprüche (z.B. auf Löschung) bestehen können, sind die Verantwortlichen in den meisten Fällen nicht ermittelbar.

Postzustellungen – Verlust & Beschädigung

Wenn Ihre Online-Bestellungen auf dem Versandweg verloren gegangen sind oder beschädigt wurden, können Sie sich an den jeweiligen Postdienstleister wenden.

Informationen dazu finden Sie hier auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

SMS- und Messenger-Spam

Haben Sie unerwünschte Nachrichten per SMS oder über einen Kurznachrichtendienst (zum Beispiel Whatsapp, Threema, Facebook etc.) erhalten, ohne eine vorherige Einwilligung erteilt zu haben?

Wenden Sie sich bitte an den Bereich Rufnummernmissbrauch der Bundesnetzagentur.

Rückabwicklung von Online-Einkäufen

Die Durchsetzung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften obliegt in Deutschland vorrangig den Verbraucherschutzorganisationen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Sperrung von Webseiten

Informationen zu Webseitensperren finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Strafrechtlich relevante Sachverhalte oder Inhalte

Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten oder Inhalten im Internet wenden Sie sich bitte immer an eine örtliche Polizeidienststelle oder die Online-Wachen der Polizeien der Länder.

Suchmaschinen - Anzeige falscher Daten über Personen

Suchergebnisse von Suchmaschinen enthalten über Sie veraltete Inhalte, die von der betreffenden Webseite bereits entfernt sind oder über Suchmaschinen sind bei Namenseingabe Webseiten auffindbar, die unrichtige/veraltete Inhalte anzeigen?

Art. 17 DSGVO gewährt unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Löschung bzw. einen Auslistungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber.

Insbesondere, wenn nicht binnen eines Monats eine Rückmeldung zu der Löschung der personenbezogenen Daten bzw. Auslistung erfolgt oder keine Löschung/Auslistung stattfindet, ist Beschwerde bei den Datenschutzbehörden möglich.*

* Vertreter der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder haben gemeinsam die Fallbeispiele erarbeitet, um insbesondere Verbrauchern einen möglichst einfachen Weg aufzuzeigen, ihr Anliegen zu erreichen. Bitte beachten Sie daher alle dargestellten Voraussetzungen für eine Beschwerde.

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