Trus­ted Flag­ger

Trusted Flagger („vertrauenswürdige Hinweisgeber“) sind ein wichtiger Baustein des DSA, um rechtswidrige Inhalte im Netz zu indentifizieren und ihre Verbreitung zu unterbinden.

Meldungen von Trusted Flaggern werden mit Priorität geprüft

Um die schnelle und effektive Entfernung rechtswidriger Inhalte auf Online-Plattformen zu unterstützen, sieht der DSA eine besondere Rolle für Trusted Flagger vor. Es handelt sich dabei um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden solcher Inhalte verfügen. Sie werden vom DSC zertifiziert.

Einige Trusted Flagger bieten auch Verbrauchern die Möglichkeit, vermeintlich rechtswidrige Inhalte bei Ihnen zu melden. Diese werden dann geprüft und ggf. an die Plattformen weitergeleitet.

Wichtig: Trusted Flagger besitzen keinen "Löschknopf". Die Entscheidung über die Entfernung oder Sperrung eines Inhalts verbleibt beim Diensteanbieter, der die Meldung erhält. Betroffene Nutzerinnen und Nutzer, deren Inhalte auf die Meldung eines Trusted Flaggers hin entfernt wurden, sind nicht schutzlos. Denn auch bei Meldungen von Trusted Flaggern greifen die umfassenden Transparenz- und Begründungspflichten für die Plattformen. Nutzerinnen und Nutzer können sich so gegen Beschränkungen ihrer Inhalte wehren.

Zertifizierung und Aufsicht durch den DSC

Der Status als Trusted Flagger muss beim DSC beantragt werden. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass die Organisation

  • besondere Sachkenntnis und Kompetenz in der Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte hat,
  • unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen ist,
  • ihre Tätigkeiten zur Übermittlung von Meldungen sorgfältig, genau und objektiv ausübt.

Wenn eine Organisation mit Sitz in Deutschland nachgewiesen hat, dass sie alle genannten Bedingungen erfüllt, wird sie als Trusted Flagger zertifiziert. Einzelpersonen können nicht zertifiziert werden. Der Status als Trusted Flagger kann widerrufen werden, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

In Deutschland zugelassene Trusted Flagger

Der deutsche Digital Service Coordinator hat bisher folgende Organisationen als Trusted Flagger zertifiziert.

Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Liste aller zugelassenen Trusted Flagger und ihrer Kontaktdaten.

Transparenzpflichten der Trusted Flagger

Trusted Flagger sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich einen leicht verständlichen und ausführlichen Bericht zu veröffentlichen. Dieser Bericht gibt Auskunft über:

  • die Anzahl und die Art der von ihnen gemeldeten mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte
  • die betroffenen Plattformen
  • die von diesen Plattformen getroffenen Maßnahmen in Reaktion auf die Meldungen

Diese Transparenz dient der Nachvollziehbarkeit ihrer Arbeit und der Kontrolle durch die Öffentlichkeit.

*Zertifizierungsbescheide werden durch den DSC nur veröffentlicht, wenn die zertifizierte Organisation der Veröffentlichung zugestimmt hat. Mit ihrer Zustimmung unterstützen die zertifizierten Organisationen den DSC dabei, über seine Tätigkeit zu informieren, das Recht weiterzuentwickeln und einheitliche Regulierungsstandards zu schaffen.

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