Au­ßer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung

Die unabhängige Streitschlichtung stärkt die Widerspruchsmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer gegen Entscheidungen von Online-Plattformen.

Die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer zertifizierten Stelle ist ein zentraler Baustein des Digital Services Act (DSA) zur Stärkung der Rechte von Nutzerinnen und Nutzern. Sie bietet Nutzerinnen und Nutzern eine schnelle und einfache Möglichkeit, Konflikte über Entscheidungen von Online-Plattformen zu lösen.

Wenn Nutzerinnen und Nutzer mit einer Entscheidung der Dienste nicht einverstanden sind oder wenn Plattformen gegen Regeln des DSA verstoßen, können sie sich direkt an eine Streitbeilegungsstelle wenden.

Ein Streitbeilegungsverfahren kann von betroffenen Nutzerinnen und Nutzern sowie von anderen meldenden Personen oder Organisationen eingeleitet werden. Online-Plattformen sind verpflichtet auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinzuweisen und mit der Streitbeilegungsstelle zu kooperieren.

Kosten der Streitbeilegung

Die Kosten für die Streitbeilegung werden von der Online-Plattform getragen. Für die Nutzerinnen und Nutzer fällt nur eine geringe Schutzgebühr an. Die Streitbeilegungsstelle muss über die anfallenden Gebühren bzw. ihre Gebührenordnung informieren. Dies gilt unabhängig vom Ausgang der Streitschlichtung, es sei denn, das Verfahren wurde eindeutig in böswilliger Absicht eingeleitet.

Wichtig: Der Gang vor ein Gericht ist auch noch während oder nach Abschluss des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens möglich.
Sie möchten eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle einschalten? Eine Aufstellung der bisher zertifizierten Streitbeilegungsstellen finden sie unten.

Zertifizierung und Aufsicht durch den DSC

Organisationen mit Sitz in Deutschland, die als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle agieren möchten, werden auf Antrag vom DSC zertifiziert. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist insbesondere der Nachweis über

  • Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
  • Sachkenntnis
  • Nutzungsfreundliche, faire und effiziente Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Streitfällen

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie im Zertifizierungsleitfaden.

Die Zertifizierung durch den DSC stellt die Qualität und Unabhängigkeit der Streitschlichtung sicher. Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen zertifiziert der DSC die Stelle für maximal fünf Jahre. Die Zertifizierung kann verlängert werden. Erfüllt eine Streitbeilegungsstelle die Bedingungen nicht mehr, kann der DSC den Status auch vorzeitig widerrufen.

Zertifizierte Streitbeilegungsstellen

Folgende Organisationen wurden vom deutschen DSC als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zertifiziert:

User Rights GmbH, Berlin

Platform Control (KLN information services UG)

Darüber hinaus bieten auch außergerichtliche Streitbeilegungsstelle aus anderen EU-Ländern ihre Tätigkeit in Deutschland an. Die Europäische Kommission veröffentlicht zudem eine Liste aller in der EU zugelassenen Streitbeilegungsstellen und ihrer Kontaktdaten.

Transparenzpflichten der Streitbeilegungsstellen

Als zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle sind die Organisationen verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit an den DSC zu übermitteln. Dieser Bericht gibt Auskunft über:

  • Die Zahl der bei ihnen eingegangenen Streitfälle
  • Informationen über die Ergebnisse dieser Streitfälle
  • Die durchschnittliche Dauer der Streitbeilegung
  • Etwaige Mängel oder Schwierigkeiten im Prozess

Diese Berichte ermöglichen dem DSC die Aufsicht und tragen zur Transparenz des gesamten Systems bei.

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