Pflichten der Vermittlungsdienste
Der DSA etabliert abgestufte Sorgfaltspflichten für Vermittlungsdienste. Diese richten sich nach Art sowie Größe der Anbieter und bauen modular aufeinander auf.
- Abgestuftes System an Sorgfaltspflichten
- Häufig gestellte Fragen zu Sorgfaltspflichten von Vermittlungsdiensten
Für Online-Plattformen und alle anderen Hostingdienste gilt das sogenannte Haftungsprivileg. Das bedeutet, sie haften in den meisten Fällen nicht für rechtswidrige Inhalte, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern eingestellt oder geteilt werden und haben auch insoweit keine Pflicht zur Überprüfung von Inhalten. Das Haftungsprivileg entfällt in dem Moment, in dem sie tatsächliche Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangen und nicht unverzüglich den entsprechenden Inhalt entfernen oder den Zugang dazu sperren. Dieses Prinzip wird als „Melde- und Abhilfeverfahren“ (im Englischen: Notice-and-Takedown-Verfahren) bezeichnet.
Abgestuftes System an Sorgfaltspflichten
Kernstück des DSA sind zahlreiche und umfängliche Sorgfaltspflichten.
Der DSA verfolgt einen abgestuften Regulierungsansatz, nicht alle Regeln gelten für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten gleichermaßen. Je nach Kategorie und Größe der Dienste und der spezifischen Risiken gelten unterschiedliche Anforderungen und Verpflichtungen.
Die Grundregeln, die für alle digitalen Vermittlungsdienste gelten, zielen im Kern auf ein Mindestmaß an Transparenz und Verantwortlichkeit. Je größer und bedeutsamer ein Dienst ist, desto umfangreicher und strenger sind die Regeln.
Häufig gestellte Fragen zu Sorgfaltspflichten von Vermittlungsdiensten
Für die Auslegung und Anwendung der Regelungen und Pflichten des DSA sind grundsätzlich die nationalen DSCs verantwortlich. Um eine europaweit einheitliche Auslegung und Anwendung der Vorgaben zu erreichen und Aufsichtsarbitrage zu verhindern, stimmen sich die DSCs untereinander und mit der Europäischen Kommission in Rechtsfragen ab. Infolge dieser Abstimmung kann es zu Anpassungen und Ergänzungen dieser FAQ kommen.
Dennoch wird jeder Fall einzeln betrachtet und seine Besonderheiten stets angemessen berücksichtigt. Die folgenden Ausführungen sind daher als Orientierung beziehungsweise Entscheidungshilfe für Diensteanbieter zu verstehen und stellen keine aufsichtliche (Vor-)Entscheidung dar.
