Mess­stel­len­ver­trä­ge

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs, betrifft hierbei jedoch allein Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen. Im Gegensatz zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag gelten die Messstellenverträge jedoch nur für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Vertragspartner kann dabei entweder der Anschlussnutzer bzw. der Anschlussnehmer (MSV-AN) oder der Energielieferant als Anbieter eines kombinierten Vertrages (MSV-LF) sein.

Flankiert werden die Messstellenverträge durch das nach § 54 MsbG erforderliche Formblatt, das als Anlage beizufügen ist.

Aktuell gültige Fassung

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Zukünftig gültige Fassung

gemäß Festlegung BK6-24-125 (Beschluss vom 20.11.2025), gültig ab 01.07.2026
MSV-AN (pdf / 217 KB)
MSV-LF (pdf / 202 KB)
Formblatt gemäß § 54 MsbG (pdf / 111 KB)

Bislang gültige Versionen

Gültig vomGültig bisgem. Festlegunggem. Mitteilung
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Laufende Verfahren

Az.Verfahrenveröffentlicht:
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Mitteilungen zu den Messstellenverträgen

Nr.Betreffveröffentlicht:
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