Mess­stel­len­be­trei­ber­rah­men­ver­trag (MSB-RV)

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Mess- und Marktlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern zwischen dem Netzbetreiber und einem nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers zuständig ist. Der MSB-RV betrifft dabei sowohl konventionelle Messtechnik als auch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

Aktuell gültige Fassung

in der Fassung gemäß Festlegung BK6-17-042 (Beschluss vom 23.08.2017), gültig seit 01.10.2017

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (pdf / 65 KB)

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Zufünftig gültige Fassung

gemäß Festlegung BK6-24-125 (Beschluss vom 20.11.2025), gültig ab 01.07.2026

MSB-RV Vergleichsversion (Änderungen sind markiert) (pdf / 109 KB)
MSB-RV Lesefassung (pdf / 200 KB)

Bislang gültige Versionen

Übersicht

Gültig vomGültig bisgem. Festlegunggem. Mitteilung
MSB-RV15.10.201030.09.2017BK6-09-034 (Beschluss vom 09.09.2010)--

Laufende Verfahren

Az.Verfahrenveröffentlicht:
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Mitteilungen zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Nr.Betreffveröffentlicht:
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