BK9-25-8221-8187-NÜ26
Teilnetzübergänge
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der WESTNETZ GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Gelsenwasser Energienetze GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25/8221-8187-NÜ26
Stand: 30.01.2026