BK9-25-8012-8187-NÜ21
Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Avacon Netz GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Gelsenwasser Energienetze GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 15.01.2026 einen Beschluss gefasst:
BK9-25/8012-8187-NÜ21
Stand: 23.01.2026