BK9-25-617
Beschlusskammer 9
Beschluss
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren nach Art. 19 Abs. 1 GasVO zur Festlegung der Modalitäten zur Veröffentlichung von Informationen abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 09.12.2025 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 24/2025 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind
BK9-25/617
Stand: 10.12.2025