BK9-22-8171V-RK21
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH am 01.12.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-22-8171-RK21
Stand: 05.01.2026