BK9-21-8220-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der Hamburger Energienetze GmbH am 29.09.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-21-8220-RK20

Stand: 17.11.2025

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