BK8-25-001-A
Beschlusskammer 8
Konsultation zur Festlegung
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Nr. 11 EnWG sowie § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 7 EnWG
Verfahrenseinleitung und Konsultation zur Festlegung zur Datenerhebung der Kosten- und Erlösentwicklung 2024 bei Elektrizitätsverteilernetzbetreibern (BK8-25/001-A)
Die Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Nr. 11 EnWG sowie § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 7 EnWG zur Datenerhebung der Kosten- und Erlösentwicklung 2024 bei Elektrizitätsverteilernetzbetreibern unter dem Geschäftszeichen BK8-25/001-A eingeleitet. Die Datenerhebung soll als Grundlage dienen, um die Frage bewerten zu können, ob aufgrund seit dem Basisjahr 2021 aufgetretener erheblicher Betriebskostensteigerungen strukturelle Kostenunterdeckungen entstanden sind
Die Festlegung soll sich an alle Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen i.S.d. § 3 Nr. 3 EnWG richten, an deren Elektrizitätsverteilnetz jeweils mindestens 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind. Die Festlegung richtet sich somit an etwa 80 Unternehmen.
Die Beschlusskammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Adressatenkreis keinerlei Aussage über die Reichweite einer potentiellen Folgefestlegung zur Anpassung von Betriebskosten innerhalb der vierten Regulierungsperiode trifft, über die die Große Beschlusskammer Energie entscheiden wird. Insbesondere bringt der Adressatenkreis der vorliegenden Datenerhebung keine Vorfestlegung in dieser Hinsicht zum Ausdruck. Er ist vielmehr lediglich aus den in der Festlegung beschriebenen – vor allem verfahrenstechnischen und prozessökonomischen – Gründen gewählt worden.
Die Beschlusskammer 8 stellt den folgenden Festlegungsentwurf bis zum 17.03.2025 zur Konsultation:
Festlegungsentwurf Datenerhebung zur Erlös- und Kostenentwicklung 2024 (pdf / 287 KB)
Erhebungsbogen Kosten- und Erlösentwicklung 2024 (xlsx / 137 KB)
Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur anlässlich der Konsultation können bis zum
Montag, den 17.03.2025 (Eingang hier),
über das Postfach der Beschlusskammer 8
eingereicht werden. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme gebeten.
Es wurden folgende Stellungnahmen von Verbänden, Interessengruppen und Unternehmen eingereicht:
Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf
BK8-25-001-A
Stand: 23.04.2025