BK3-25-009 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationstrom, Entwärmung und weitere Leistungen Kollokation

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 01.07.2025 beschlossen:

I. Entgelte für Eigenleistungen (HVt-Kollokation)
Die nachstehend aufgeführten Entgelte werden mit Wirkung ab 01.08.2025 genehmigt:

1. Kollokationsstrom
PositionLeistungEntgelt
1.1Entgelt für den laufenden Stromverbrauch (bundeseinheitlich)0,2666 €/kWh
2. Raumlufttechnik

Monatliches Entgelt für die Teilklimatisierung - Raumlufttechnik- pro kW bestellter Entwärmungsleistung für Kollokation für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

PositionLeistungEntgelt
2.1mit vereinbarter 5-jähriger Mietzeitbindung136,37 €
2.2mit vereinbarter 8-jähriger Mietzeitbindung112,47 €
2.3mit vereinbarter 10-jähriger Mietzeitbindung104,99 €
2.4nach Ablauf der Mietzeitbindung75,23 €
3. Monatliche Mietentgelte für Kollokationsflächen pro qm
PositionLeistungEntgelt
3.1Servicekosten (nicht bei Outdoor – Box) pro qm0,14 €
3.2Nebenkostenpauschale (nicht bei Outdoor – Box) pro qm2,27 €
4. Monatliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung
PositionLeistungEntgelt
4.1Bearbeitungspauschale je Kollokation für die laufende Bestandsführung und Fakturierung, monatlich5,07 €
4.2Bearbeitungspauschale je RLT (Realisierung Telekom, Variante Teilklimatisierung) für die laufende Bestandsführung und Fakturierung, monatlich5,07 €
5. Stromzähler- und Ableseentgelte
PositionLeistungEntgelt
5.1Erstmalige Administration eines fernauslesbaren Wechsel-/Drehstromzählers inklusive zu installierende SMGW-Verkabelung bei erstmaliger Installation eines Smart Meter Gateway (SMGW), je Zähler374,91 €
5.2Erstmalige Administration eines fernauslesbaren Wechsel-/Drehstromzählers inklusive zu installierende SMGW-Verkabelung bei bestehendem SMGW, je Zähler
251,01 €
5.3Monatliches Entgelt für die Stromzählerfernablesung, je Zähler1,41 €
5.4Jährliches Entgelt für die Stromzählerfernablesung, je Zähler15,42 €
5.5Einmalentgelt für die manuelle Zählerablesung, je Zähler69,91 €
5.6Zähleraustausch unter Weiterverwendung der MUS/SMGW-Verkabelung, je Zähler355,94 €
5.7Zähleraustausch unter Realisierung eines SMGW, je Zähler (zusätzlich zum Entgelt gemäß Ziffer 5.6)374,91 €
5.8Rückbau der MUS-Verkabelung beim Zähleraustausch, je Zähler (zusätzlich zum Entgelt gemäß Ziffer 5.7)181,09 €
5.9Projekttausch Stromzähler, je Zähler687,11 €
5.10Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Zählerauswechslung105,75 €
5.11Rückbau der MUS-Verkabelung181,09 €

 

II. Entgelte für Auftragnehmerleistungen (HVt-Kollokation)

1. Die folgenden Entgelte unter den Ziffern 1.2.h, 1.5.m, 1.8.b der "Preisliste Anlage 1b" werden in der folgenden Höhe genehmigt:
I.
Produktbeschreibung
II.
01.08.2025 – 31.12.2025
Preis (netto/mtl.)
III.
01.01.2026 – 31.07.2028
Preis (netto/mtl.)
Energieanalyse für Leistungsreserve (Preisliste 1b Position 1.2.h.2.1, 1.2.h.2.2 und 1.5.m.2.4)951,12 €1046,23 €
Kühllastberechnung (Preisliste 1b Position 1.2.h.2.1, 1.2.h.2.2, 1.5.m.2.4, 1.8.b.2.1 und 1.8.b.2.2)227,99 €250,79 €
Leistungsaufnahme Carrier (Preisliste 1b Position 1.2.h.2.1, 1.2.h.2.2, 1.5.m.2.4, 1.8.b.2.1 und 1.8.b.2.2)289,83 €318,81 €
Fahrtkostenpauschale Kollokation Fahrten bis 60 km (Preisliste 1b Position 1.2.h.2.1, 1.2.h.2.2, 1.5.m.2.4, 1.8.b.2.1 und 1.8.b.2.2)184,90 €203,39 €
Fahrtkostenpauschale Kollokation Fahrten größer 60 km; ab dem ersten km, maximal 330 € bei Nichtannahme des Angebots (Preisliste 1b Position 1.2.h.2.1, 1.2.h.2.2, 1.5.m.2.4, 1.8.b.2.1 und 1.8.b.2.2)3,06 €/km3,37 €/km
Zulage für zusätzliche Anfahrten der Kollokation, Fahrten bis 60 km (Preisliste 1b Position 1.5.m.2.4, 1.8.b.2.1 und1.8.b.2.2 )113,96 €125,36 €
Zulage für zusätzliche Anfahrten der Kollokation, Fahrten größer 60 km, ab dem ersten km (Preisliste 1b Position 1.5.m.2.4, 1.8.b.2.1 und 1.8.b.2.2)2,08 €/km2,29 €/km
Eskalationsmessung (Preisliste 1b Position 1.8.b.2.1 und 1.8.b.2.2 )833,50 €916,85 €


2. Die Entgelte der Preisliste Anlage 1b unter den Ziffern 1.2.h.1, 1.5.m.1, 1.5.m.2.1, und 1.5.m.2.3 und 1.8.b.1 werden in der beantragten Höhe ab dem 01.08.2025 genehmigt.

3. Die Entgeltpositionen unter den Ziffern 1.2.h.3, 1.5.m.2.2, 1.5.m.3, 1.5.m.4 und 1.5.m.5 der Preisliste Anlage 1b werden antragsgemäß ab dem 01.08.2025 „nach Aufwand“ genehmigt.

III. Befristung

Die Genehmigungen unter Ziffer I.1 und I.2. sind bis zum 31.07.2026 befristet. Die Genehmigungen unter den Ziffern I.3 und I.4. sind bis zum 31.07.2027 befristet. Die Genehmigungen unter der Ziffer I.5. sind bis zum 31.07.2028 befristet. Die Entgelte unter Ziffer II.1 werden in einem ersten Schritt bis zum 31.12.2025 genehmigt (vgl. Spalte II unter Ziffer II.1). Die ab dem 01.01.2026 genehmigten Entgelte (vgl. Spalte III unter Ziffer II.1) sind bis zum 31.07.2028 befristet. Die Genehmigungen unter den Ziffern II.2. und II.3. sind bis zum 31.07.2028 befristet.

IV. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK3-25-009

Anlage zum Beschluss

Anlage 1b Preisliste Kollo (pdf / 317 KB)

Beschluss

Zum Antrag

Stand: 21.11.2025

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