BK3-25-006
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, Carrier-Express-Entstörung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel, Service- und Montagenachweis; Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten; Entgelte für die Reparatur der Endleitung; Entgelte für den APL/EL-Vertrag; Entgelte für die Netzverträglichkeitsprüfung; Entgelte für Service Calls in Zusammenhang mit der Bereitstellung und Entstörung
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat mit Beschluss vom 30.09.2025 beschlossen:
Folgende Entgelte werden für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung genehmigt:
BK3-25-006_genehmigte_Entgelte (pdf / 201 KB)
BK3c-25/006
Stand: 07.10.2025