BK3-18-005
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel und Faxzuschlag, sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („TAL-Einmalentgelte“)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.04.2018 beantragt, für die in Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) dargestellten Leistungen die Entgelte gemäß Anlage 1 (Preislisten) für den Zeitraum 01.10.2018 bis 31.09.2021 zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3c-18/005 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 06.06.2018 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Anlage
Anlage: Preislisten 1-7 (pdf / 145 KB)
BK 3c-18/005
Stand: 24.04.2018