BK3-16-008
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA)
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-16/008 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 27.07.2016.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-16-008_Konsultationsentwurf_oeffentliche_Fassung (pdf / 758 KB)
BK3c-16/008
Stand: 29.06.2016