BK3-14-049 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der Netzquadrat Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Netzquadrat Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat mit Schreiben vom 29.08.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

die in der Anlage ASt 1 näher bezeichneten und beschriebenen Entgelte mit Wirkung ab dem 01.12. 2014 zu genehmigen.

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
PositionLeistungEntgelt
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s483,20 €
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr764,22 €
2. Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
PositionLeistungEntgelt
2.1Jährliches Überlassungsentgelte für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr331,65 €
3. Entgelte für Kollokationsleistungen
PositionLeistungEntgelt
3.1Bereitstellung von Kollokationsflächennach Aufwand
3.2Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)nach Aufwand
4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
PositionLeistungEntgelt
4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und –registrierung)nach Aufwand
4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstest (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)nach Aufwand

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/049

Stand: 10.09.2014

Mastodon