BK3-14-049
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Netzquadrat Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die Netzquadrat Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat mit Schreiben vom 29.08.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
die in der Anlage ASt 1 näher bezeichneten und beschriebenen Entgelte mit Wirkung ab dem 01.12. 2014 zu genehmigen.
Position | Leistung | Entgelt |
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1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s | 483,20 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 764,22 € |
Position | Leistung | Entgelt |
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2.1 | Jährliches Überlassungsentgelte für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 331,65 € |
Position | Leistung | Entgelt |
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3.1 | Bereitstellung von Kollokationsflächen | nach Aufwand |
3.2 | Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) | nach Aufwand |
Position | Leistung | Entgelt |
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4.1 | Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und –registrierung) | nach Aufwand |
4.2 | Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstest (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | nach Aufwand |
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/049
Stand: 10.09.2014