BK11-25-009 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

Antrag der FairNetz GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
hier: Ruhen des Verfahrens

Das o.g. Verfahren ruht auf übereinstimmenden Willen der Parteien ab dem 06.10.2025 bis zum 06.11.2025.

Der zunächst für den 09.10.2025 vorgesehene Termin der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird daher aufgehoben.

BK11-25-009

Antrag

Stand: 08.10.2025

Mastodon