BK10-26-0019_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 73 Abs. 4 ERegG
Möglicher Verzicht auf künftige Unterrichtungen über geänderte Dienstleistungsartenmixe
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet, das die Prüfung eines möglichen Verzichts nach § 73 Abs. 4 ERegG auf künftige Unterrichtungen der DB InfraGO AG nach § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung von Dienstleistungsartenmixen, soweit diese notwendig sind, um vorzuhaltende Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr in bereits zuvor festgelegten Dienstleistungsartenmixen nach Anhang VII Nr. 17 zur Richtlinie 2012/34/EU zu berücksichtigen, zum Gegenstand hat.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0019_Z geführt.
BK10-26-0019_Z
Stand: 27.02.2026