BK10-26-0001_Z
Transdev Hannover GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Transdev Hannover GmbH hat die Bundesnetzagentur am 07.01.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 über die beabsichtigte Erstfassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der Außenreinigungsanlage Hainholz unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0001_Z geführt.
Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehenden Links veröffentlicht.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 22.01.2026. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen. Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten sollen. Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind. Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mail-Adresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 22.01.2026 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG).
Anlagen
260107 TDH Unterrichtung_20260106_TDH_NBS_AT_FINAL v3_clean (docx / 128 KB)
260107 TDH Unterrichtung_20260106_TDH_NBS-BT_FINAL v3_clean (docx / 108 KB)
260107 TDH Unterrichtung_Anhang 4_NBS BT_Bestellung Serviceeinrichtung_v2 (docx / 75 KB)
260107 TDH Unterrichtung_Anweisung Bedienung ARA HHZ E-Traktion (docx / 2 MB)
260107 TDH Unterrichtung_Anweisung Bedienung ARA HHZ V-Traktion (docx / 2 MB)
260107 TDH Unterrichtung_Entgeltliste Anhang 1 zur NBS BT TDH 2026 01 06 FINAL (pdf / 141 KB)
260107 TDH Unterrichtung_TDH_NBS_Anhang 2 Übersichtsplan (pdf / 2 MB)
BK10-26-0001_Z
Stand: 08.01.2026