BK10-25-0696_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 10.11.2025 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 26.10.2025 im Bereich München.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0696_E geführt.

BK10-25-0696_E

Entscheidung

Stand: 26.02.2026

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