BK10-25-0695_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 07.11.2025 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 22.10.2025 im Bereich Plochingen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0695_E geführt.

BK10-25-0695_E

Entscheidung

Stand: 26.02.2026

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