BK10-24-0654_E
Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur hat die beabsichtigten Regelungen nicht abgelehnt.
BK10-24-0654_E
Stand: 21.11.2025