BK10-25-0654_E
Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Mindener Kreisbahnen GmbH hat die BNetzA am 09.10.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgeltliste zum 13.12.2026 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0654_E geführt.
BK10-25-0654_E
Stand: 15.10.2025