BK10-25-0654_E Mindener Kreisbahnen GmbH
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Mindener Kreisbahnen GmbH hat die BNetzA am 09.10.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgeltliste zum 13.12.2026 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0654_E geführt.

BK10-25-0654_E

Entscheidung

Stand: 15.10.2025

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