BK10-25-0613_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 18.09.2025 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Umkodierungsantrags durch die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der SVG am 04.09.2025 im Bereich Vechelde.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0613_E geführt.

BK10-25-0613_E

Entscheidung

Stand: 22.09.2025

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