BK10-25-0604_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 14.09.2025 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Umkodierungsantrags durch die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 29.08.2025 im Bereich Delitzsch.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0604_E geführt.

BK10-25-0604_E

Entscheidung

Stand: 25.09.2025

Mastodon