BK10-25-0600_E DB InfraGO AG und DB RNI GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 25 Abs. 2 ERegG

Bestimmung der Obergrenze der Gesamtkosten

Das Verfahren dient der Fortführung der Verfahren BK10-24-0058_E und BK10-25-0024_E zur Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 (OGK 2026).

Mit Beschluss vom 04.10.2024 hat die Beschlusskammer die OGK 2026 für die Betroffene DB InfraGO AG auf einen Betrag von 7.382 Mio. EUR festgelegt. In Höhe eines Betrages von 292 Mio. Euro erfolgte die Festlegung vorläufig. Mit Beschluss vom 24.01.2025 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Köln die Beschlusskammer verpflichtet, die OGK 2026 vorläufig auf 7.841,450 Mio. Euro festzulegen.

Diese Entscheidung hat die Beschlusskammer mit Beschluss vom 19.02.2025 (Gz. BK10-25-0024_E) umgesetzt. Im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren sowie mit Blick auf Änderungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht mit potentieller Auswirkung auf die OGK führt die Beschlusskammer das Verfahren zur OGK-Festlegung fort.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0600_E geführt.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 19.11.2025. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen. Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten sollen. Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind. Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 19.11.2025 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG).

BK10-25-0600_E

Stand: 06.11.2025

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