BK10-25-0214_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 10.08.2025 mit einer Beschwerde über eine seitens der DB InfraGO AG unterbliebene Kodierung einer Verspätung im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 05.08.2025 im Bereich Stendal.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0214_E geführt.

BK10-25-0214_E

Entscheidung

Stand: 26.02.2026

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