BK10-25-0029_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH hat sich am 08.02.2025 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Antrags auf Abänderung der Kodierung einer Verspätungsursache im Zusammenhang mit dem Anreizsystem durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der Train4Train GmbH am 24./25.01.2025 im Bereich Göttingen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0029_E geführt.

BK10-25-0029_E

Entscheidung

Stand: 26.02.2026

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