BK10-24-0387_E Train4Train GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH hat sich am 05.10.2024 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Antrags auf Abänderung der Kodierungen von Verspätungsursachen im Zusammenhang mit dem Anreizsystem durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen sind Zugfahrten der Train4Train GmbH am 20.09.2024 im Bereich Kiel.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0387_E geführt.

BK10-24-0387_E

Entscheidung

Stand: 26.02.2026

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