BK10-24-0028_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH hat sich am 07.03.2024 mit einer Beschwerde über die Bewertung von Verspätungsursachen im Rahmen des Anreizsystems durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt. Betroffen ist eine Zugfahrt der Beschwerdeführerin am 20.02.2024.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0028_E geführt.

BK10-24-0028_E

Entscheidung

Stand: 26.02.2026

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