Die Bundesnetzagentur will die Energiewendekompetenz und die Digitalisierung der Netzbetreiber stärker in den Fokus rücken
Präsident Müller: „Qualitätsregulierung um Energiewendekompetenz und Digitalisierung erweitert
“
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 19.12.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf der Festlegung zur künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen veröffentlicht.
„Die bestehende Qualitätsregulierung soll zu großen Teilen in ihren bewährten Bestandteilen erhalten bleiben. Wir wollen sie darüber hinaus stärker an der Energiewende und der Digitalisierung orientieren. Netzbetreiber sollen die Erzeugung aus erneuerbaren Energien und die verbrauchsseitige Elektrifizierung in ihren Netzen möglichst schnell und umfassend unterstützen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Digitalisierung. Mit der Qualitätsregulierung schaffen wir auch Transparenz über die Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber im Bereich der Versorgungsqualität und setzen deutliche Impulse für Verbesserungen. Finanzielle Anreize in der Regulierung zur Verbesserung der neu eingeführten Qualitätskriterien sind hier in einem ersten Schritt noch nicht vorgesehen
“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der Festlegungsentwurf stellt dem bekannten Element der Netzzuverlässigkeit das neue Element der Netzleistungsfähigkeit mit den neuen Bestandteilen Energiewendekompetenz und Digitalisierung zur Seite. Die Festlegung soll zunächst nur für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber gelten. Die Situation in den Gasnetzen, in Stromübertragungsnetzen und in den geschlossenen Verteilernetzen lässt derzeit keine Bildung sinnvoller Kennzahlen zu.
Netzzuverlässigkeit
Die Netzzuverlässigkeit ist die Fähigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes, Elektrizität möglichst unterbrechungsfrei und unter Einhaltung der Spannungsqualität zu transportieren. Diese soll, wie bisher, auch in der fünften Regulierungsperiode ab dem 1. Januar 2029 jährlich neu bestimmt und veröffentlicht werden. Ebenfalls wie bisher bleibt die Netzzuverlässigkeit zunächst auf Netzbetreiber im Regelverfahren begrenzt. Bei kleinen Netzbetreibern ist die Netzzuverlässigkeit wenig aussagekräftig, da sie zu stark schwankend und von Einzelereignissen geprägt ist. Zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand bei den Netzbetreibern einerseits und der Bundesnetzagentur andererseits wird die Bundesnetzagentur hier noch nicht regulierend tätig.
Die integralen Bestandteile der aktuellen Qualitätsregulierung, die Kennzahlen SAIDI für die Niederspannung und ASIDI für die Mittelspannung, bleiben auch in der neuen Systematik erhalten und bilden die Basis für die weitere qualitätsgetriebene Optimierung der Netzzuverlässigkeit. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt in ihrem Festlegungsentwurf die beobachtbaren Klimaveränderungen, indem klimatische und seismologische Ereignisse und darauf beruhende Versorgungsunterbrechungen zukünftig nur noch dann als „höhere Gewalt“ betrachtet werden und damit unberücksichtigt bleiben, wenn diese nur einmal innerhalb von 50 Jahren auftreten. Dieses Vorgehen soll netzbetreiberseitig zu einer Reduzierung erhöhter Nachweispflichten führen und gleichzeitig einem erhöhten Verwaltungsaufwand entgegenwirken.
Energiewendekompetenz
Die Energiewendekompetenz eines Netzbetreibers ist die gegebenenfalls vorausschauende Umsetzung von Anforderungen, die die Transformation der Energiewirtschaft fördert. Diese abstrakte Beschreibung der Energiewendekompetenz eines Netzbetreibers wird durch die folgenden Kennzahlen beschrieben und messbar gemacht:
- Zusätzlich angeschlossene erneuerbare Energieerzeugung
- Zusätzliche angeschlossene Verbrauchseinrichtungen, bei denen Elektrizität fossile Energieträger ersetzt, sowie Speicher (Energiewendetechnologien)
- Minimierung der Dauer zwischen Antragstellung und Inbetriebnahme eines Netzanschlusses für Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Minimierung der Dauer zwischen Antragstellung und Inbetriebnahme eines Netzanschlusses von Energiewendetechnologien
Diese Kennzahlen wurden auf Basis einer Datenerhebung im Frühjahr 2025 ermittelt. Dabei wurde die Bundesnetzagentur wissenschaftlich beraten. Die netzbetreiberindividuellen Ergebnisse (Kennzahlenwerte) werden zukünftig für alle Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Im Unterschied zur Netzzuverlässigkeit ist ein finanzieller Anreiz für die Energiewendekompetenz mit Bonus- oder Malus-Zahlungen noch nicht vorgesehen. Zunächst setzt die Bundesnetzagentur auf die Anreizwirkung der Transparenz.
Digitalisierung
Die Digitalisierung soll ebenfalls jährlich anhand von Kennzahlen transparent und messbar werden. Dazu wird die Digitalisierung in den folgenden, die Energiewendekompetenz fördernden Dimensionen untersucht:
- Smart Grids,
- Digitale Prozesse und Systeme,
- Datenmanagement und Analyse und
In diesen Dimensionen werden für jede Spannungsebene Indizes sowie ein Webportalindex und ein Gesamtindex gebildet.
Die Kennzahlenwerte werden sowohl netzbetreiberindividuell als auch deutschlandweit gebildet. Die Kennzahlen und die Kennzahlenwerte sollen ebenfalls für alle Netzbetreiber auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Auch bei der Digitalisierung bleiben finanzielle Anreize einer späteren Festlegung vorbehalten.
Hintergrund
Der Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2021. Demnach müssen Regelungen, wie sie bisher in der Anreizregulierungsverordnung und den Entgeltverordnungen vorgegeben wurden, direkt von der unabhängigen Regulierungsbehörde getroffen werden. Sie müssen durch Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Hierfür wurde bei der Bundesnetzagentur die Große Beschlusskammer Energie eingerichtet, die über den Inhalt dieser Festlegungen entscheidet.
Die Festlegungen im NEST-Prozess sind unter Beschlusskammern - Überblick über Kosten- und Erlösregulierung (www.bundesnetzagentur.de/1085382) veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen
Alle Interessengruppen sind aufgefordert, zu dem Festlegungsentwurf bis zum 6. Februar 2026 Stellung zu nehmen.
Das Dokument zur Konsultation ist unter Beschlusskammern - Methodenfestlegung zum Qualitätselement (www.bundesnetzagentur.de/1031400) abrufbar.
Zu Beginn des Jahres 2026 wird ebenfalls die Festlegung zur Datenerhebung konsultiert. Wie auch in diesem Jahr ist die Abfrage der Daten über das bewährte Monitoring geplant.