BK9-25-617 Beschlusskammer 9

Beschluss

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren nach Art. 19 Abs. 1 GasVO zur Festlegung der Modalitäten zur Veröffentlichung von Informationen abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 09.12.2025 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 24/2025 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind

BK9-25/617

Stand: 10.12.2025

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