BK9-22-8036V-RK21#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Südholstein GmbH am 14.01.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-22-8036V-RK21#1
Stand: 30.01.2026