BK3-18-005 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur TAL: Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel und Faxzuschlag sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („TAL-Einmalentgelte“)

Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem o.g. Verwaltungsverfahren veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-18/005 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 18.07.2018 und endet am 01.08.2018.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage

BK3-18-005_Konsultationsentwurf_öffentlich (pdf / 1 MB)

BK 3c-18/005

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 18.07.2018

Mastodon