BK11-25-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
hier: Verlängerung der Ruhendstellung
Die Ruhendstellung des Verfahrens wird auf Bitten der Streitparteien bis einschließlich Freitag, den 28. November 2025 verlängert.
BK11-25-001
Stand: 02.10.2025